Wie stelle ich den Antrag bei der BNetzA?
Das übernehmen wir für Sie. Sie erhalten einen vorausgefüllten Antrag, den Sie dann nur noch an die BNetzA nach Berlin schicken müssen. Sollten Sie sich entscheiden den Antrag selber auszufüllen, finden Sie im Download Bereich den Antrag und Ausfüllhinweise.
Was kosten die Frequenzen?
Hier ist ein Auszug von der Bundesnetzagentur zu den Gebühren für die Zuteilung von Richtfunkfrequenzen.
Punkt-zu-Punkt-Richtfunk Gemäß der FGebV (Position B.2.1) ist ein Gebührenrahmen von 100,00 € bis 1.500,00 € für die Zuteilung einer Frequenz für den Betrieb einer Sendefunkanlage vorgesehen.
Diese Gebühren sind einmalig fällig für die Zuteilung durch die BNetzA. Die genaue Berechnungsgrundlage finden Sie im Bereich Downloads.
Zusätzlich wird für die Nutzung rückwirkend jährlich ein Betrag von 5€-15€ fällig. Dieser Beitrag ist laut BNetzA "für wiederkehrende Leistungen der Bundesnetzagentur, die der Gesamtheit der Nutzer zu Gute kommen ... Die Beitragspflicht besteht für die komplette Dauer der Frequenzzuteilung. Auf die tatsächliche Nutzung der Frequenz kommt es darauf nicht an".
Das dazu gehörige Dokument der BNetzA ist im Downloadbereich zu finden.
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